AI Act · Artikel 50 Absatz 4
Müssen Sie diesen KI-Inhalt kennzeichnen?
Der Check ordnet einen einzelnen Fall ein: Deepfakes in Bild, Ton oder Video sowie bestimmte veröffentlichte KI-Texte — beruflich und privat. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Antworten bleiben im Browser.
Ausgangslage
Ab 2. August 2026 gelten Transparenzpflichten nach Artikel 50.
Nicht jeder KI-Inhalt muss gekennzeichnet werden. Der Check prüft die Tatbestandsmerkmale von Artikel 50 Absatz 4 und zeigt, ob Kennzeichnung, Vertiefung oder kein Anlass im geprüften Umfang vorliegt. Bereitgestellt von Haase Media, Dresden.
- Geprüft: KI-Bild, -Audio und -Video mit möglicher Täuschungswirkung.
- Geprüft: veröffentlichte KI-Texte zu Themen von öffentlicher Bedeutung.
- Nicht geprüft: Anbieterpflichten und Artikel 50 Absatz 1 bis 3.
- Nicht geprüft: Chatbots, Hochrisiko, DSGVO, Urheberrecht, nationales Recht.
Check
Ihren Fall in wenigen Schritten einordnen.
Abgrenzung
Der Check beantwortet eine enge Frage — nicht die ganze Compliance.
Der Check leistet
- feste Fragen mit nachvollziehbarem Entscheidungspfad
- Ergebnis mit nächster Handlung und Kurzbegründung
- Quellen und Grenzen zum geprüften Umfang
- Hinweis auf offene Wertungsfragen
Der Check verspricht nicht
- eine rechtssichere Freigabe oder abschließende Prüfung
- eine Bewertung von Anbieterpflichten
- eine Heilung anderer Rechtsverstöße durch Kennzeichnung
- eine Speicherung oder Auswertung Ihrer Antworten
Zum Nachlesen
Rechtsgrundlagen und weiterführende Beiträge.
Rechtsgrundlagen
Brauchen Sie Umsetzung statt nur Einordnung?
Haase Media übersetzt Anforderungen in nutzbare digitale Abläufe — von der Website bis zu begrenzten KI-Diagnoseformaten.