AI Act · Artikel 50 Absatz 4

Müssen Sie diesen KI-Inhalt kennzeichnen?

Der Check ordnet einen einzelnen Fall ein: Deepfakes in Bild, Ton oder Video sowie bestimmte veröffentlichte KI-Texte — beruflich und privat. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Antworten bleiben im Browser.

Ausgangslage

Ab 2. August 2026 gelten Transparenzpflichten nach Artikel 50.

Nicht jeder KI-Inhalt muss gekennzeichnet werden. Der Check prüft die Tatbestandsmerkmale von Artikel 50 Absatz 4 und zeigt, ob Kennzeichnung, Vertiefung oder kein Anlass im geprüften Umfang vorliegt. Bereitgestellt von Haase Media, Dresden.

  • Geprüft: KI-Bild, -Audio und -Video mit möglicher Täuschungswirkung.
  • Geprüft: veröffentlichte KI-Texte zu Themen von öffentlicher Bedeutung.
  • Nicht geprüft: Anbieterpflichten und Artikel 50 Absatz 1 bis 3.
  • Nicht geprüft: Chatbots, Hochrisiko, DSGVO, Urheberrecht, nationales Recht.

Check

Ihren Fall in wenigen Schritten einordnen.

Abgrenzung

Der Check beantwortet eine enge Frage — nicht die ganze Compliance.

Der Check leistet

  • feste Fragen mit nachvollziehbarem Entscheidungspfad
  • Ergebnis mit nächster Handlung und Kurzbegründung
  • Quellen und Grenzen zum geprüften Umfang
  • Hinweis auf offene Wertungsfragen

Der Check verspricht nicht

  • eine rechtssichere Freigabe oder abschließende Prüfung
  • eine Bewertung von Anbieterpflichten
  • eine Heilung anderer Rechtsverstöße durch Kennzeichnung
  • eine Speicherung oder Auswertung Ihrer Antworten

Brauchen Sie Umsetzung statt nur Einordnung?

Haase Media übersetzt Anforderungen in nutzbare digitale Abläufe — von der Website bis zu begrenzten KI-Diagnoseformaten.